Regelungen zur Rodentizid-Resistenz im Kontext des Pflanzenschutz- und Biozidrechts
Die Bekämpfung von Ratten und Mäusen unterliegt je nach der Zweckbestimmung dem Pflanzenschutz- oder dem Biozidrecht. Steht bei der Anwendung die Beseitigung von gesundheitlichen Gefahren im Vordergrund, dann unterliegt diese Anwendung den Regelungen des Biozidrechts. Ist aber hingegen die Beseitigung eines Pflanzenschädlings der bestimmende Grund für die Anwendung des Mittels, dann greift das Pflanzenschutzrecht. Im Vortrag werden die Regelungen zur Resistenz, Kreuzresistenz und zum Resistenzmanagement synoptisch aus dem Biozid- und Pflanzenschutzrecht gegenübergestellt. Für den Anwendungsbereich des Pflanzenschutzes hat die European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO) einen Standard (EPPO PP 1/213) veröffentlicht, der den Betroffenen bei der Analyse des Resistenzrisikos unterstützen soll sowie beim Entwurf von Maßnahmen zum Resistenzrisikomanagement.
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