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Die Anwendungshäufigkeit von Fungiziden als grundlegender Parameter für die Beurteilung von Wirksamkeit, Rückstandsverhalten und Belastung des Naturhaushaltes im Zulassungsverfahren

Zugehörigkeit
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Abteilung für Pflanzenschutzmittel und Anwendungstechnik
Martin, Josef;
Zugehörigkeit
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Abteilung für Pflanzenschutzmittel und Anwendungstechnik
Parnemann, Helmut;
Zugehörigkeit
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Abteilung für Pflanzenschutzmittel und Anwendungstechnik
Heinrich-Siebers, Elke;
Zugehörigkeit
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Abteilung für Pflanzenschutzmittel und Anwendungstechnik
Forster, Rolf

Die Zulassung von Fungiziden mit der zur hinreichenden Wirksamkeit notwendigen Dosis und Anwendungshäufigkeit bereitet bei einzelnen Wirkstoffen Schwierigkeiten, weil zum Beispiel die gültige Rückstands-Höchstmengenverordnung nicht immer einhaltbar ist. In anderen Fällen werden Grenzwerte hinsichtlich des Schutzes des Naturhaushaltes überschritten. Manchmal geht es aber auch nur darum, daß der Antragsteller mit einer geringeren als der zur hinreichenden Wirksamkeit notwendigen Anwendungshänfigkeit die Erteilung von Anwendungs- oder KennzeichnungsaufIagen für sein Mittel vermeiden möchte. Fachliche Hintergründe sowie die bei der Zulassung in solchen Fällen aufgrund gesetzlicher Vorgaben notwendige Verfahrensweise werden beschrieben.

The authorization of fungicides causes problems for some active ingredients as far as the required dose rate and frequency of use for sufficient efficacy are concerned. Thus some maximum residue limits of the current specific regulatory ordinance cannot be maintained. In other cases trigger values as to the protection of the balance of nature are exceeded. In addition to this sometimes the applicant wants to avoid that risk phrases or restrictions on use are imposed by applying for a reduced number of applications which is not enough for sufficient efficacy. Professional reasons as weil as the required process for the authorization procedure on the basis of legal prescriptions are described.

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