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Lärmemission aus der Landwirtschaft und die Novellierung der TA Lärm

Die derzeit gültige Technische Anleitung Lärm entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und wird derzeit überarbeitet. Für den Bereich der Landwirtschaft kommen drei wesentliche Punkte in der novellierten Fassung hinzu. Es sind dies die Berücksichtigung von auffälligen Geräuschen wie tonhaltigen, impulshaltigen, informationshaltigen sowie tieffrequenten Geräuschen und nicht ortsüblichen Geräuschen. Des weiteren gibt es Bestimmungen für seltene Ereignisse, die besonders die geringen Expositionszeiten in der Landwirtschaft abdecken. Als letzte, aber sehr wesentliche Neuerung ist die Einführung und Forderung nach Schallimmissionsprognosen zu nennen. Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, unzumutbare Lärmimmissionen bereits im Vorfeld der Planungen zu verhindern.

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