Beitrag der Nutzung von Holzprodukten zum Klimaschutz

Ende 2006 hat Deutschland die Anrechnung von Waldbewirtschaftung nach Artikel 3.4 des Kyoto-Protokolls (KP) beschlossen. Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat die Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft (BFH), Hamburg, mit der wissenschaftlichen Bearbeitung der damit zusammenhängenden Fragen beauftragt. Dazu gehört auch die Vorbereitung einer Entscheidung zur Einbeziehung von Holzprodukten zur Erreichung nationaler Reduktionsziele. Eine solche Entscheidung kann sich frühestens auf die zweite Verpflichtungsperiode (VP), d.h. ab 2013, beziehen. Im Zentrum der Untersuchungen steht zunächst die Frage, wie die Kohlenstoffspeicherung in Holzprodukten erfasst werden kann und wie sich unterschiedliche Berechnungsansätze auf das Ergebnis für Deutschland auswirken.

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