Biotechnologie hilft, gefährdete Rassen zu erhalten

In den letzten Jahrzehnten hat weltweit eine Abnahme in der Vielfalt landwirtschaftlicher Nutztiere stattgefunden. Die Reduzierung der genetischen Vielfalt bei landwirtschaftlichen Nutztieren geschieht einerseits durch den Verlust ganzer Rassen oder Schläge und andererseits durch den Allelverlust innerhalb von Populationen infolge scharfer Selektion und genetischer Drift. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern, gibt es auf internationaler und nationaler Ebene inzwischen zahlreiche Aktivitäten. In der Konvention über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992, die auch von Deutschland ratifiziert wurde, wird die Vielfalt der domestizierten Tierarten als ein Bestandteil der globalen biologischen Vielfalt gesehen, deren Erhaltung ein Hauptziel der Konvention ist. In Deutschland fällt die Erhaltung genetischer Ressourcen bei Nutztierrassen in die Zuständigkeit der Bundesländer. Die Agrarressorts und in bestimmten Umfang auch die Umweltressorts tragen dabei die Hauptverantwortung. Auf der Grundlage der von den einzelnen Landwirtschaftsministerien erlassenen Fördermaßnahmen unterstützen die Länder Zucht und Haltung gefährdeter Nutztierrassen im Rahmen ihres Haushalts. 1993 wurden in den 16 Bundesländern neun Rinderrassen, 13 Schafrassen, vier Schweinerassen, sechs Pferderassen und eine Ziegenrasse durch Erhaltungsprämien gefördert. Für die Erhaltung des genetischen Potentials gefährdeter Rassen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Erhaltung lebender Tiere (in situ oder ex situ), Kryokonservierung von Gameten (Sperma oder Oozyten) und Embryonen, allein oder in Kombination mit der Lebenderhaltung, potentiell durch Kryokonservierung von DNA-Proben. Welche der Möglichkeiten zur Anwendung kommt, hängt im wesentlichen vom Grad der Gefährdung und von den Erhaltungszielen ab. Auch die Praktikabilität und der erforderliche Aufwand spielen eine wichtige Rolle.

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