ASP-Fall: Mit diesen Maßnahmen dürfen Sie Schweine weiter im Auslauf halten : Neue Leitlinien sollen Schweinehaltern mit Auslauf- und Freilandhaltung bereits vor dem Seuchenfall helfen, die Biosicherheit im Betrieb zu verbessern.

Bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) galt in der Vergangenheit für alle Schweine in den betroffenen Sperrzonen unverzüglich Stallpflicht. Bereits 2022 hat die EU ihre Vorschriften jedoch überarbeitet, sodass die Auslauf- und Freilandhaltung in diesen Gebieten unter bestimmten Bedingungen wieder möglich ist.

Laut EU ist die Haltung grundsätzlich vertretbar, sofern eine betriebsindividuelle Risikobewertung der zuständigen Veterinärbehörde nicht dagegenspricht und die Landwirte wirksame Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren auf dem Betrieb ergreifen.

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