Afrikanische Schweinepest in Niedersachsen
BMEL beantragt Fristverkürzung in Brüssel, nachdem Land Daten geliefert hat. Hintergrund: Schlachtbetriebe befürchten Nachteile für ihre Exportmöglichkeiten, wenn sie Schweine aus ASP-Restriktionsgebieten schlachten, weil viele Drittländer, darunter auch Kanada, sämtliches Schweinefleisch aus solchen Betrieben nicht akzeptieren. Daher setzt sich das BMEL durch Verhandlungen mit Kanada dafür ein, dass den Schlachtbetrieben, die sich in dieser, besonders in Niedersachsen angespannten Lage verantwortungsbewusst zeigen, möglichst keine dauerhaften Benachteiligungen entstehen.
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