Neuerungen im Pflanzengesundheitsrecht der EU : Unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschädlinge
Betroffen sind Gemüse-, Zier- und Obstpflanzen. Das neue Pflanzengesundheitsrecht auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/2031 ist seit dem 14. Dezember 2019 in der Europäischen Union anzuwenden. Es definiert sogenannte Unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschädlinge (RNQPs).
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