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Schutz des Grundwassers vor Pflanzenschutzmitteleinträgen : Leitlinie zur Aufklärung von Funden und zur Durchführung von zulassungsbegleitenden Monitoringstudien

Zugehörigkeit
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Abteilung für Pflanzenschutzmittel und Anwendungstechnik
Aden, Karin;
Zugehörigkeit
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Abteilung für Pflanzenschutzmittel und Anwendungstechnik
Binner, Rainer;
Zugehörigkeit
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Abteilung für Pflanzenschutzmittel und Anwendungstechnik
Fischer, Ralf;
Zugehörigkeit
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Abteilung für Pflanzenschutzmittel und Anwendungstechnik
Gottschild, Dietmar;
Zugehörigkeit
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Abteilung für Pflanzenschutzmittel und Anwendungstechnik
Kloskowski, Regina;
Zugehörigkeit
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Abteilung für Pflanzenschutzmittel und Anwendungstechnik
Schinkel, Karl;
Zugehörigkeit
Umweltbundesamt, Berlin
Michalski, Britta

Pflanzenschutzmittel werden nur zugelassen, wenn Einträge von Wirkstoffen in das Grundwasser bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung ausgeschlossen werden können. Werden jedoch bei Grundwasseruntersuchungen im Rahmen der Überwachung durch Behörden oder Trinkwasserversorger Wirkstoffkonzentrationen ≥ 0,1 µg/l gefunden, sind die Zulassungsinhaber der betroffenen wirkstoffhaltigen Mittel verpflichtet, den Ursachen nachzugehen. Zusätzlich zur Fundaufklärung kann eine intensive Beprobung der auffälligen Messstellen erforderlich sein. Unter Umständen kann die Biologische Bundesanstalt auch die Auflage zur Durchführung eines zulassungsbegleitenden Grundwasser-Monitorings erteilen. Es wird erläutert, in welchen Fällen die genannten Untersuchungen erforderlich sind, welche Anforderungen an die Studien gestellt werden und wie die Ergebnisse im Zulassungsverfahren bewertet werden.

Plant protection products (PPP) are only authorised if, given their intended and proper use, the entry of active substances into ground water can be excluded. However, if concentrations of the active substances ≥ 0.1 µg/l are found in the framework of ground water monitoring performed by authorities or water suppliers, the authorisation holders of the pertinent PPP have to explain the findings. Additionally, an intensive sampling of the contaminated wells may be necessary. In some cases, the Federal Biological Research Centre may impose the condition to conduct a post-registration monitoring study. Circumstances are given in which the studies mentioned are mandatory, which requirements have to be met and how the results will be assessed in the authorisation procedure of PPP.

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