Herbizide auf Stärken und Schwächen geprüft : Aufwändige Untersuchungen zur Wirksamkeit und Verträglichkeit
Mit dem Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes vom 6. August 2002 wurden die Zuständigkeiten für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland neu geregelt. Zulassungsbehörde wurde das neu gegründete Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Biologische Bundesanstalt für land- und Forstwirtschaft (BBA) wurde zu einer von drei Bewertungsbehörden und ist jetzt für die Prüfbereiche „ Wirksamkeit H und „Auswirkungen auf die Honigbiene" verantwortlich. An den Prüfanforderungen und den Bewertungsgrundsätzen hat sich durch die Neuregelung aber nichts geändert.
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