Tötungsanordnung für mit Rinderherpes infizierte Rinder bestätigt

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit Urteilen vom 24. März 2020 - den Beteiligten heute zugestellt - zwei Klagen von Landwirten abgewiesen, mit denen diese sich gegen die Anordnung der Tötung ihres gesamten Rinderbestands (170 bzw. 520 Rinder) gewehrt haben. Gestützt wurden die im Mai bzw. Juli 2019 durch die Städteregion Aachen verfügten Tötungsanordnungen auf den zuvor bei Routineuntersuchungen erbrachten Nachweis von Antikörpern gegen den Bovinen Herpesvirus Typ 1 (sog. Rinderherpes) in den Ställen der Kläger mit einem Durchseuchungsgrad von jeweils über 80 %.

Dateien

Zitieren

Zitierform:
Zitierform konnte nicht geladen werden.

Zugriffsstatistik

Gesamt:
Volltextzugriffe:
Metadatenansicht:
12 Monate:
Volltextzugriffe:
Metadatenansicht:

Rechte

Nutzung und Vervielfältigung:
Alle Rechte vorbehalten