Abschätzen und Überprüfen von Messunsicherheit – welche Möglichkeiten bieten Daten aus Eignungsprüfungen?

In Laboren, die in der amtlichen Überwachung tätig sind, müssen Verfahren zur Abschätzung analytischer Messunsicherheiten etabliert sein, da diese Größe bei der Bewertung der Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte zu berücksichtigen ist. Im Bereich der Analytik von Kontaminanten wie z.B. der polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) liegt die Wahl eines geeigneten Verfahrens in der Verantwortung des Labors. Die Leistungsfähigkeit von Untersuchungsmethoden ist sowohl durch interne Qualitätskontrolle wie auch durch Teilnahme an Eignungsprüfungen fortlaufend zu überprüfen. Ergebnisse aus Eignungsprüfungen ermöglichen es aber nicht nur, die Vergleichbarkeit von Messwerten selbst zu bewerten, sondern können auch genutzt werden, um die Plausibilität einer angegeben Messunsicherheit einzuschätzen. Da das Nationale Referenzlabor für PAK regelmäßig Eignungsprüfungen koordiniert, liegen auch Daten vor, die Aufschluss darüber geben, welche Messunsicherheit die teilnehmenden Labore ihren Ergebnissen zuweisen. Dadurch eröffnet sich für das Referenzlabor die Möglichkeit, Ergebnisse auch retrospektiv auszuwerten und gegebenenfalls Empfehlungen zur Anwendung der Messunsicherheit zu formulieren.

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