Desinfektion bei anzeigepflichtigen Tierseuchen : Aktualisierung der Desinfektionsrichtlinie des BMEL

Die im § 7 des Tierseuchengesetzes erwähnten Mittel und Verfahren, die bei einer tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Desinfektion sicherstellen,dass Tierseuchenerreger unwirksam gemacht werden, wurden 1993 in Form einer Richtlinie (D-RL) erarbeitet. Die letzte grundlegende Überarbeitung der D-RL erfolgte 2007. Aufgrund aktueller Entwicklungen wurde das Friedrich-Loeffler-Institut gebeten, die Richtlinie erneut zu überarbeiten.

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