Blauzunge: Kälber von Impfbetrieben jetzt doch untersuchen

Das BMEL hat bekanntgegeben, dass das bisherige Verfahren zur Verbringung von Kälbern unter 90 Tagen aus den Restriktionszonen nicht aufrechterhalten werden kann. Ab sofort müssen Landwirte für Kälber deren Muttertiere erst nach dem Belegen geimpft wurden, trotzdem ein negatives Blutprobenergebnis vorweisen.

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