Hochvoltelektrobetäubung beim Schlachtschwein : Problemstellung und Schlussfolgerungen für die Vollzugspraxis

Bei der amtlichen Überwachung der elektrischen Betäubung von Schweinen werden wiederholt inakzeptable Fehl-betäubungsraten durch Verwendung von unzureichenden Stromparameter-Programmen, insbesondere mit zu geringen Mindeststromflusszeiten festgestellt. Gerätehersteller und Unternehmer rechtfertigen kurze Durchströmungszeiten damit, dass es sich um Hochvoltbetäubungen mit der rechtlichen Möglichkeit kürzerer Durchströmungszeiten handeln soll. Verbindliche Abgrenzungskriterien für Hochvoltanlagen und eine tierschutzrechtliche Zulassungspflicht für Betäubungs-anlagen fehlen.

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