Erhebung und Bewertung von Tierschutzindikatoren in der Aquakultur

Wer Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, hat gemäß dem Tierschutzgesetz durch betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen, dass die Anforderungen der Haltungsnorm dieses Gesetzes eingehalten werden. Insbesondere sind geeignete Tierschutzindikatoren zu erheben und zu bewerten. Diese Vorschrift ist auch auf die Haltung von Fischen, die zur Schlachtung oder zum Besatz bestimmt sind, anzuwenden.

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