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Gentechnik und Lebensmittel

Anders als im medizinischen Bereich wird die Gentechnik im Ernährungssektor in der Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert und gerade die Meinung der Ernährungsmediziner hinsichtlich gesundheitlicher Auswirkungen gentechnisch modifizierter Lebensmittel wird zunehmend nachgefragt. Gentechnische Verfahren sind im Agrar- und Lebensmittelbereich weltweit etabliert und werden zur Gewinnung von Lebensmitteln angewandt. Mehr als 51 transgene Pflanzen wurden bislang weltweit zugelassen. Wirtschaftliche Bedeutung haben hierbei Sojabohnen, Mais, Raps und Baumwolle und vorwiegend diese gentechnisch modifizierten Pflanzen wurden 2002 auf mehr als 58 Mill. Hektar angebaut. Gentechnisch modifizierte Mikroorganismen werden zur Herstellung von Enzymen, Zusatzstoffen und Vitaminen eingesetzt. Auch in Deutschland ist die Gentechnik im Lebensmittelbereich Realität. Transgene Pflanzen und daraus hergestellte Lebensmittel unterliegen in einem staatlichen Zulassungsverfahren einer umfassenden Sicherheitsbewertung. Nur Organismen und Lebensmittel, von denen keine gesundheitlichen Gefährdungen ausgehen, dürfen in den Verkehr gebracht werden. Alle heute zugelassenen Produkte beinhalten keine anderen gesundheitlichen Risiken als ihre entsprechenden konventionellen Erzeugnisse. Hinsichtlich Toxikologie und Allergenität gehören gentechnisch modifizierte Lebensmittel zu den am besten untersuchten Produkten und es wurden keinerlei negative Effekte auf die Gesundheit von Mensch und Tier beobachtet. Die Kriterien der Sicherheitsbewertung haben weltweit einen hohen Standard erreicht. Bislang standen bei Pflanzen Änderungen agronomischer Merkmale wie Herbizidtoleranz, Insekten- und Virusresistenz im Vordergrund gentechnischer Veränderungen. Gegenwärtig gewinnen Veränderungen in den qualitativen Eigenschaften zur Erzeugung funktioneller Lebensmittel, die präventiv gegen bestimmte ernährungsbedingte Erkrankungen wirken, an Bedeutung. Gegenwärtig müssen gentechnisch modifizierte Lebensmittel nur dann gekennzeichnet werden, wenn sich das gentechnisch eingeführte Material analytisch nachweisen lässt und sein Anteil mehr als 1 % ausmacht. In Zukunft soll der analytische Nachweis entfallen und alle Produkte aus gentechnisch modifizierten Organismen müssen dann gekennzeichnet werden.

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