Vergiftungsmeldungen nach dem Chemikaliengesetz - §16e ChemG an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und korrespondierende Giftberatungen im Giftnotruf Berlin : Auswertung, Vergleich des Zahlenmaterials bzw. Meldespektrums und Abschätzung entsprechender Vergifungsfälle in der Bundesrepublik Deutschland

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