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Emissionen luftfremder Stoffe aus einer Schweinemastgroßanlage

Zweck dieser Untersuchungen war es, festzustellen, ob die in den neuen Bundesländern bestehenden Großanlagen bezüglich ihrer Umweltverträglichkeit anders zu bewerten sind, als die bäuerlichen Betriebe in den alten Bundesländern. Es wurde über eine Mastperiode exemplarisch an einem Endmaststall gemessen. Da alle Ställe baugleich aufgebaut sind und die Belegung der einzelnen Ställe nahezu gleich ist, kann davon ausgegangen werden, daß bei den anderen Ställen ähnliche Emissionswerte zu erwarten sind. Für eine Beurteilung kommt hinzu, daß diese Großanlage außerhalb der ländlichen Wohngebiete liegt, so daß eine direkte Belästigung von dieser Anlage nicht ausgeht. Andere Probleme, wie z.B. der Anfall der Gülle und deren Beseitigung gingen über den Rahmen dieser Untersuchung hinaus. Hier galt es nur festzustellen, ob die Staubemission bzw. der Staubmassenstrom den gesetzlichen Grenzwerten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genügen. Die TA-Luft schreibt vor, daß bei einem Staubmassenstrom >0,5 kg/h der Konzentrationswert 50 mg/cbm nicht überschreiten darf. Die gemessenen Konzentrationen von im Mittel 2 mg/qm liegen aber deutlich unter diesem Grenzwert. Auch sind die gemessenen Ammoniakkonzentrationen, die um 8 ppm schwanken, wobei Spitzenwerte bis 16 ppm auftreten, als gering zu bezeichnen. Im Vergleich ihrer Emissionen mit konventionellen bäuerlichen Betrieben schneiden diese Großbetriebe nicht schlechter ab. Welchen Anlagen man den Vorzug geben soll, ist eine rein ökonomische, strukturelle oder politische Entscheidung

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