Belastungen der Forstbetriebe aus der Schutz- und Erholungsfunktion : Umstrukturierung der forstlichen Förderung : Belastungen der Forstbetriebe aus der Schutz- und Erholungsfunktion

Nach § 14 Abs. 3 des Bundeswaldgesetzes ist die Bundesregierung verpflichtet, dem deutschen Bundestag über Lage und Entwicklung der Forstwirtschaft zu berichten. Diese Berichtspflicht beinhaltet auch die Belastungen der Forstbetriebe aus der Schutz- und Erholungsfunktion. Diese Belastungen wurden in der vorliegenden Studie anhand von Buchführungsaufzeichnungen ermittelt. Sie belaufen sich für das Jahr 2006 auf 193 Mio. Euro oder 18 Euro/ha. Die Gegenüberstellung der Ergebnisse mit den Förderschwerpunkten der Europäischen Union sowie des Bundes und der Länder unter ELER lässt erwarten, dass ab 2007 deutliche Veränderungen zu verzeichnen sein werden

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