Zur guten fachlichen Praxis beim Einsatz moderner Zuckerrüben-Erntetechnik

Im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), das seit dem 1. März 1999 in Kraft ist, sind in õ17 sieben Grundsätze zur guten, fachlichen Praxis bei der Bodennutzung formuliert. Dazu zählt unter anderem, Bodenschadverdichtungen zu vermeiden. Praxisrelevante Lösungen bzw. Lösungsansätze sind gefragt, um vorbeugend das Restrisiko für dieses Problem auf Ackerböden so gering wie möglich zu halten. Dafür sind allgemein gültige Grenzwerte (für die Radlast) kaum festzuschreiben, da die Empfindlichkeit des Ackerbodens für Bodendruck ohne die Einbeziehung der aktuellen Bodenfeuchte nicht zu ermitteln ist (trockener Boden ist besser befahrbar als derselbe Boden in feuchtem Zustand)

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