Ergebnisse des Agrarabkommens der Uruguay-Runde des GATT und Auswirkungen auf die GAP

Die GATT-Vereinbarungen treten in einem Übergangszeitraum von 1995-2000 in Kraft und beinhalten eine Umwandlung der variablen Abschöpfungen in Zolltarife (Basis: 1986-1988), die in diesem Übergangszeitraum für die Milchprodukte um 36 % gesenkt werden (Ausnahme Magermilchpulver: 20 %). Die bestehenden Marktzugangsmöglichkeiten der Basisperiode müssen aufrechterhalten werden. Das betrifft die Importquoten für Neuseeland (Butter: 76.700 t, Käse: 9.500 t), Australien (Käse: 3.000 t) und Kanada (Käse: 2.750 t). Der Mindestzugang, in dessen Rahmen die Abkommen mit den mittel- und osteuropäischen Staaten berücksichtigt werden, umfaßt für das Jahr 2000 10.000 t Butter, 104.000 t Käse und 69.000 t Magermilchpulver. Gegenüber der Basisperiode 1986-1990 müssen bis zum Ende der Übergangsphase die Ausgaben für Exportsubventionen um 36 % und die Exportmengen um 21 % reduziert werden. Bei Milchprodukten wurden vier Produktgruppen geschaffen, die nicht miteinander verrechenbar sind. Es handelt sich bei den Zielgrößen für den subventionierten Export für das Jahr 2000 um 366.000 t Butter, 243.000 t Magermilchpulver, 305.000 t Käse und 938.000 t andere Milchprodukte. Von entscheidender Bedeutung für den Weltmarkt ist die Reduzierung der subventionierten Exporte und der noch stärkeren Einschränkung der damit verbundenen Ausgaben. Da die Mengen und Ausgaben auf Basis 1986-1990 festgelegt wurden, sind die Einschnitte in den expansiven Exportbereichen Käse und andere Milchprodukte besonders stark. Die subventionierten Exporte an Käse müssen um mindestens 200.000 t abgebaut werden, die Ausfuhren an anderen Milchprodukten um 400.000 t. Auf der anderen Seite können die Exportkontingente an Butter nicht ausgeschöpft werden. Realistisch dürften unter Berücksichtigung der Senkung der Exportsubventionen maximal 200.000 t Butterexport sein.

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