Pakt gegen Lebensmittelverschwendung im Groß- und Einzelhandel : Ergebnisbericht zum Monitoring 2023
Im Rahmen des Dialogforums Groß- und Einzelhandel der Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung fand von 2019 bis 2022 das Projekt Handelsforum statt. Aufbauend auf diesem Projekt wurde im Sommer 2023 zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und 14 Unternehmen des Lebensmittelgroß- und -einzelhandels eine freiwillige Vereinbarung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen (LMA) geschlossen. Mit Unterzeichnung dieses Paktes gegen Lebensmittelverschwendung (kurz Pakt) haben sich die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre LMA bis 2025 um 30 % und bis 2030 um 50 % zu reduzieren. Um die angestrebten Ziele zu erreichen, sieht der Pakt Pflicht- und Wahlpflichtmaßnahmen vor.
Das Thünen-Institut wurde vom BMEL mit der Berichterstattung beauftragt. Hierfür übermitteln die Unternehmen jährlich Daten an das Thünen-Institut, welches diese auswertet und in anonymisierter und aggregierter Form in einem Bericht veröffentlicht.
Die Unternehmen liefern zu fünf Warengruppen ihre Umsätze und Abschreibungen. Darüber hinaus sind die Unternehmen dazu verpflichtet, mindestens einmal während der Laufzeit des Paktes den Umfang der für den menschlichen Verzehr weitergegebenen Lebensmittel zu ermitteln und an das Thünen-Institut zu berichten; bis dahin ist hierfür eine Pauschale hinterlegt. Die Weitergabe als Lebensmittel umfasst dabei abgeschriebene Lebensmittel, die nicht mehr verkaufsfähig, jedoch noch verzehrfähig sind. Zudem können die Unternehmen den Umfang der als Futtermittel oder zur Futtermittelherstellung weitergegebenen Nahrungsmittel übermitteln und dokumentieren. Die Weitergabe trägt somit zur Reduzierung der LMA bei und wird auf die Reduzierungserfolge angerechnet.
Des Weiteren ist von den Unternehmen ein sogenanntes Formblatt auszufüllen, in welchem die Umsetzung der Pflicht- und Wahlpflichtmaßnahmen dokumentiert wird. Zur Reduzierung der LMA setzen die Unternehmen neben der Pflichtmaßnahmen mindestens acht Wahlpflichtmaßnahmen um. Diesbezüglich steht eine Liste mit verschiedenen Wahlpflichtmaßnahmen zur Verfügung, zudem ist auch die Anwendung individueller Maßnahmen zulässig. Die Liste der Wahlpflichtmaßnahmen ist in vier Gruppen unterteilt: Gruppe A umfasst Maßnahmen an Schnittstellen zu produzierenden und zuliefernden Betrieben, Gruppe B interne Maßnahmen im Markt bzw. im Online-Handel, Gruppe C Maßnahmen an den Schnittstellen zu Kund*innen und Gruppe D Verbesserung der Weitergabe nicht mehr marktgängiger oder überschüssiger, aber noch verzehrfähiger Lebensmittel.
Die erste Datenlieferung erfolgte von allen Unternehmen fristgerecht zum 01. Juli 2024 an das Thünen-Institut. Die vorliegende Studie stellt somit den ersten Ergebnisbericht zum Monitoring des Paktes (Berichtsjahr 2023) dar.
Die nach dem Umsatz gewichtete Gesamt-Abschreibungsrate belief sich im Jahr 2023 auf 1,71 %. Von dieser wurde knapp ein Viertel als Lebensmittel oder Futtermittel weitergegeben, während über drei Viertel als LMA entsorgt wurden. Allerdings liegen keine Informationen darüber vor, in welchem Zustand die Lebensmittel bei ihrer Entsorgung waren und ob diese folglich hätten noch verwendet werden können. Bei Warengruppen mit leicht verderblichen Lebensmitteln (Brot und Backwaren, Obst und Gemüse) war die Abschreibungsrate höher als bei Warengruppen mit lang haltbaren Produkten.
Im Jahr 2023 wurde eine nach dem Umsatz gewichtete Reduzierung von 24 % erzielt. Anzumerken ist, dass die Reduzierungsziele auf Unternehmensebene erreicht werden müssen und sich dabei auf das individuell gewählte Basisjahr beziehen. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei einem Teil der Daten die bereits erwähnte Pauschale hinterlegt ist, wodurch eine potenzielle Unter- oder Überschätzung der tatsächlichen Weitergabe und folglich auch der Reduzierung nicht ausgeschlossen werden kann.
Die unternehmensspezifischen Abschreibungs- und Reduzierungsraten zeigen eine breite Streuung innerhalb der Stichprobe. Folglich lässt sich feststellen, dass einige Unternehmen den Reduzierungszielen näher sind als andere.
Die Pflichtmaßnahmen umfassen unter anderem das Ziel, dass 90 % der Geschäftsstandorte eines Unternehmens mindestens eine auf Dauer angelegte Kooperation für die Weitergabe von Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr eingehen. Die Hälfte der Unternehmen haben dieses Ziel im Jahr 2023 erreicht. Die übrigen Unternehmen haben eine Zielsetzung definiert, welche die künftige Vorgehensweise zur Erreichung des genannten Ziels beschreibt. Das soziale Engagement der Unternehmen zeigt sich gegenwärtig in der bevorzugten Weitergabe von Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen wie die Tafeln.
Die Unternehmen setzten im Jahr 2023 insgesamt 132 Wahlpflichtmaßnahmen um, darunter 48 an den Schnittstellen zu produzierenden und zuliefernden Betrieben (Gruppe A), 41 in den Märkten oder im Online-Handel (Gruppe B), 22 an den Schnittstellen zu Kund*innen (Gruppe C), 19 zur Verbesserung der Weitergabe (Gruppe D) und zwei individuelle Maßnahmen. Maßnahmen zur Optimierung des Abverkaufs von Waren mit knappem Verbrauchs- und Mindesthaltbarkeitsdatum wurden besonders häufig durchgeführt.
Setzen Unternehmen im Folgejahr eine Wahlpflichtmaßnahme erneut um, sind zusätzlich zu den qualitativen Kennzahlen auch quantitative Angaben im Formblatt einzutragen. Dies erlaubt Einblicke in die Effektivität der implementierten Maßnahmen.
Zur Erreichung der unternehmensspezifischen Reduzierungsziele wird eine detaillierte Datenanalyse auf Unternehmensebene empfohlen. Diesbezüglich bietet sich beispielsweise eine Analyse der abschreibungsstärksten Produkte je Warengruppe an, auf deren Basis geeignete Maßnahmen abgeleitet werden können. Des Weiteren können auf Filialebene Unterschiede auftreten. Auch hier empfiehlt sich eine Prüfung der Daten, um ggf. standortspezifische Maßnahmen zu implementieren und/oder von ähnlich strukturierten Filialen mit niedrigerer Abschreibungsrate und höherer Reduzierungsrate zu lernen. Zudem sollte die Weitergabe von Lebensmitteln, die nicht mehr verkauft werden können, ausgebaut werden.
As a part of the Dialogue Forum on Wholesale and Retail Trade of the National Strategy for Food Waste Reduction, a project took place from 2019 to 2022. Based on this project, a voluntary agreement to reduce food waste was concluded in summer 2023 between the Federal Ministry of Food and Agriculture and 14 food wholesale and retail companies. In this pact against food waste (pact for short), the signatory companies committed to reducing their food waste by 30% by 2025 and by 50% by 2030. In order to achieve these targets, the pact provides for mandatory and elective measures.
The Thünen Institute was commissioned by the Federal Ministry of Food and Agriculture to provide accountability. The companies hereto provide data to the Thünen Institute on an annual basis, after which the Thünen Institute analyses the data and publishes it in an anonymized and aggregated report.
The companies provide their turnover and rate of unsold groceries for five product groups. In addition, the companies are obliged to measure and supply the volume of food passed on for human consumption (e.g. food donations to food banks) at least once during the term of the pact; until then, a fixed rate has been set for this purpose. The food donation refers to unsold groceries, which are no longer marketable but still edible. Companies can also report the volume of food passed on as animal feed or for animal feed production. Food that is passed on thus contributes to the reduction of food waste and is counted towards the reduction success.
In addition to this data, the companies fill out a form in which they document the implementation of the mandatory and elective measures. In order to reduce food waste, the companies select at least eight elective measures. A list of various elective measures is available for this purpose, and individual measures can also be applied. The list of elective measures comprises four groups: Group A: Measures at interfaces to producing and supplying companies; Group B: Internal measures in the market or in online trading; Group C: Measures at the interfaces to customers; Group D: Improving the distribution of food that is no longer marketable but still edible.
The first data delivery was made by all companies to the Thünen Institute by the deadline of July 1, 2024. This study is therefore the first report on the monitoring of the pact (reporting year 2023).
The total rate of unsold groceries weighted according to turnover was 1.71% in 2023. Just under a quarter of this was passed on as food or feed, while over three quarters were disposed of as food waste. However, no information is available on the condition of the food when it was disposed of and whether it could therefore still have been used. Product groups with perishable food (bread and baked goods; fruit and vegetables) had a higher rate of unsold groceries than product groups with products with a long shelf-life.
The reduction weighted according turnover was 24% in 2023. It should be noted that the reduction targets must be achieved at company level and relate to the individually selected base year. In addition, some of the data still includes the aforementioned fixed rate, which could have led to an underestimation or overestimation of the actual food donation and therefore also the reduction.
The company-specific rate of unsold groceries and the reduction rates show a wide spread within the sample. Consequently, some companies are closer to the reduction targets than others.
The mandatory measures require that 90% of a company's locations enter into at least one long-term cooperation for the distribution of food for human consumption. Half of the companies have achieved this target in 2023. The other companies have set a target for how they want to achieve this goal in future. The social commitment of the companies is already evident in that food is preferably passed on to charitable organizations.
The companies implemented a total of 132 elective measures in 2023, including 48 at the interfaces to producing and supplying companies (Group A), 41 in the market or in online trading (Group B), 22 at the interfaces to customers (Group C), 19 to improve distribution (Group D) and two individual measures. Measures to optimize the sale of goods with short consumption and short best-before dates were implemented particularly frequently.
If companies implement an optional measure again in the following year, they will also enter quantitative key figures in the form in addition to the qualitative key figures. This will provide an insight into the effectiveness of these measures.
In order to achieve the company-specific reduction targets, it is recommended that companies analyse their data in detail. For example, they could identify, for each product group, which products are most frequently left unsold in order to take appropriate measures. There may also be differences at store level. Here, too, it is worth examining the data in order to implement location-specific measures if necessary and/or to learn from similarly structured stores with lower rate of unsold groceries and higher reduction rate. In addition, the distribution of food that can no longer be sold should be expanded.
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