Schlachtkörperwertschätzung von Improvac-Ebern
Einleitung: Im Rahmen des Handels von Schlachtschweinen erfolgt unter anderem die Bezahlung der Schlachthälften am Schlachthof anhand ihres Muskelfleischanteils oder anhand von Indexpunkten für den Anteil bzw. die Zusammensetzung der wichtigsten Teilstücke. Dabei erfolgt die Schätzung dieser Parameter in Deutschland für ca. 80% aller geschlachteten Schweine mit AutoFOM-Geräten.
Mögliche Alternativen zur chirurgischen Kastration von männlichen Ferkeln, die in Deutschland nur noch mit entsprechender Betäubung der Tiere erlaubt ist, stellt sowohl die Mast von intakten Ebern als auch die immunologische Kastration von männlichen Schweinen dar (BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT, 2021). Beide Gruppen können jedoch im Wachstumsverhalten, der Schlachtkörperzusammensetzung sowie der Teilstückausprägung von Jungsauen und chirurgischen Kastraten abweichen (KRESS et al., 2019; CARABÚS et al., 2017; DUNSHEA, 2010; GISPERT et al., 2010). Bei der Erstellung der aktuell gültigen Schätzformel der 3. Generation des AutoFOM (AutoFOM 3) wurden jedoch nur die beiden letztgenannten Geschlechtskategorien berücksichtigt (BRANSCHEID et al., 2011). Dieses führt gelegentlich zu der Besorgnis, dass Masteber und Immunokastraten in Schlachtbetrieben mit Schlachtkörperwertbestimmung mittels AutoFOM 3 möglicherweise nicht korrekt eingeschätzt werden (KRESS et al., 2020).
Neben der Gewährleistung einer korrekten Bezahlung ist auch für die schlachtbetriebliche Kalkulationen der Teilstückgewichte die Genauigkeit der Schätzung von großer Bedeutung. Somit ist eine Überprüfung der deutschen AutoFOM 3 Schätzformel naheliegend, insbesondere die erstmalige Überprüfung der Qualität der Schätzung von immunologischen Kastraten und intakten Ebern.
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