Handbuch Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen : Mai 2024

Tierschutz und Tiergesundheit sind wichtige Faktoren für eine tierschutzgerechte Haltung von Nutztieren und für die Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln sowie für die Verhütung der Ausbreitung von Tierkrankheiten.
Das vorliegende Handbuch „Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen“ dient der Unterstützung der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte bei der Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften in Nutztierhaltungen.
Zur Umsetzung der „Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.03.2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel (Verordnung über amtliche Kontrollen - „OCR“)“ sind bundesweit einheitliche Verfahren für amtliche Kontrollen erforderlich. Die OCR ist als EU-Verordnung direkt geltendes und somit zu beachtendes Recht, die wesentlichen EU-Vorgaben zum Tierschutz bei der Nutztierhaltung sind - mit Ausnahme der DuV (EU) 2019/723 (EU-Berichterstattung) - allerdings durchgehend Richtlinien, die in Form der nationalen Umsetzung anzuwenden sind.
Amtliche Kontrollen sind auf der Grundlage dokumentierter Verfahren (Art. 12 der OCR) durchzuführen, damit gewährleistet ist, dass diese Kontrollen einheitlich und auf einem konstant hohen Niveau erfolgen.
Im Hinblick auf die Durchführung der Kontrollen sind die Vorgaben der Artikel 14 (Methoden und Techniken für amtliche Kontrollen) und 21 (Besondere Bestimmungen für Tierschutzkontrollen und Maßnahmen) der OCR berücksichtigt.
Die amtlichen Kontrollen sind regelmäßig durchzuführen; ihre Häufigkeit richtet sich nach der jeweiligen Risikobewertung des Tier haltenden Betriebes. Hierfür sind u. a. Risikoanalysen durchzuführen, auf deren Grundlage Kontrollpläne zu erstellen sind.
Darüber hinaus können Kontrollen aus besonderem Anlass durchgeführt werden.
Zur Dokumentation der Kontrollen (Art. 13 der OCR) dienen insbesondere die im Handbuch enthaltenen Kontrollberichte und Meßprotokolle. Weitere Durchführungsrechtsakte zu Tierschutzkontrollen und behördlichen Maßnahmen in Nutztierhaltungen hat die EU-Kommission bislang nicht erlassen (vgl. Art. 21 Absatz 8 a), b) und e) sowie Absatz 9, auch i.V.m. Artikel 138 und 139).
Das Handbuch enthält keine näheren Ausführungen zur Ausgestaltung behördlicher Maßnahmen und zu Sanktionen (Art. 138 und 139 der OCR, §§ 16a sowie elfter Abschnitt des TierSchG). Die Dokumentation solcher Maßnahmen in den im Handbuch enthaltenen Kontrollberichten ist jedoch vorgesehen, soweit nicht eine Erfassung in elektronischer Form, auch zur Berichterstattung aufgrund der Anforderungen der DuV (EU) 2019/723 (Abschnitte 6.2 und 6.3), erfolgt.
Die Vorgaben des Art. 140 der OCR zur Ermöglichung von Meldungen zu vermutlichen Verstößen gegen die Vorschriften und zum Schutz von Personen, die Verstöße melden (vgl. auch die sog. Whistleblower-RL 2019/1937) sind zu beachten.
Die Qualitätsmanagementsysteme der Länder in Verbindung mit dem vorliegenden Handbuch dienen der Umsetzung der Vorgaben der OCR und der nationalen Rechtsvorschriften.
Das Handbuch gliedert sich in einen allgemeinen Teil einschließlich eines allgemeinen Kontrollberichts "Nutztierhaltung", in die tierartspezifischen Abschnitte „Kälber, Schweine, Legehennen, Masthühner und Kaninchen“ und Anlagen. Das Handbuch ist als Loseblattsammlung konzipiert, um erforderlichenfalls weitere Tierarten aufnehmen zu können. Darüber hinaus besteht so die Möglichkeit, Erfahrungen mit der Handhabung in der Praxis zu berücksichtigen und einfließen zu lassen.

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