Betriebliche Daten sind die Grundlage für DüV-Monitoring und Maßnahmendifferenzierung : Stellungnahme zur Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume (AULNV) im Landtag Nordrhein-Westfalens am 10. Juni 2024 zum Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Nachhaltige Landwirtschaft stärken - Natur und Menschen schützen: Verursacherprinzip im Rahmen der Düngegesetzgebung ambitioniert umsetzen"

Kernbotschaften
• Im Zuge des Vertragsverletzungsverfahrens Nitratrichtlinie hat die Bundesregierung der Europäischen Kommission die Einführung eines Monitorings zur Wirkung der Düngeverordnung zugesagt. Die Europäische Kommission hat in Aussicht gestellt, sollte sich das Monitoring als belastbar und robust erweisen, auf dessen Grundlage eine Maßnahmendifferenzierung in belasteten Gebieten zu ermöglichen.
• Das im Aufbau befindliche Monitoring beruht auf umfassenden, bereits anfallenden betrieblichen Verwaltungsdaten zur Nährstoffsituation, darunter auch Daten aus der Düngedokumentation. Vor diesem Hintergrund ist zu begrüßen, dass mit „EN-NRW“ ein digitales Nährstoffdokumentations- und Meldesystem für Nordrhein-Westfalen eingeführt werden soll. Die geplante Verdichtung des Messstellennetzes ist ebenfalls zu begrüßen.
• Die Maßnahmendifferenzierung sollte in einer Art und Weise umgesetzt werden, die das Ziel der Minderung von Nitratreinträgen in das Grundwasser nicht konterkariert. Zu diesem Zweck sollten i) verschiedene Umsetzungsmodelle für die Maßnahmendifferenzierung geprüft und ii) deren Auswirkung auf den Gewässerschutz, die Landwirtschaft und die umsetzenden Verwaltungsbehörden mittels Politikfolgenabschätzung untersucht werden, um möglichen Fehlentwicklungen vorzubeugen.

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