Bewertungsbericht zur Fördermaßnahme „Wegebau“ (ELER-Code 4.3) : Programm zur Förderung im ländlichen Raum 2014 bis 2022 in Niedersachsen und Bremen (PFEIL)
Die Teilmaßnahme 4.3 „Wegebau“ beinhaltet im PFEIL-Programm die Förderung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen (Neubau und Befestigung landwirtschaftlicher Wege oder Infrastruktureinrichtungen) innerhalb der Nationalen Rahmenregelung. Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des Öffentlichen Rechts, insbesondere kommunale Gebietskörperschaften, Wasser- und Bodenverbände und Realverbände. Insgesamt wurden 62,4 Mio. Euro an Fördermitteln eingesetzt (16,4 Mio. Euro im Rahmen des ELER, 43,8 Mio. Euro an GAK-Mitteln, 2,2 Mio. Euro an reinen Landesmitteln). Hiermit wurde der Ausbau von ländlichen Wegen auf einer Länge von ca. 786 km sowie die Erneuerung von 25 Brückenbauwerken oder Rohrdurchlässen unterstützt. Die förderfähigen Kosten der umgesetzten Baumaßnahmen lagen bei 91,9 Mio. Euro. Es erfolgte in erster Linie die grundhafte Instandsetzung von Ortsteilverbindungswegen sowie von Haupterschließungswegen in der Feldflur. Hierbei dominiert der Ausbau in Asphaltbauweise, daneben hatten Schotterwege in einzelnen Regionen eine gewisse Bedeutung. Ein Wegebau ausschließlich auf neuer Trasse fand nicht statt. Der Wegebau dient der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Hinsichtlich der Vorteile für die Landwirtschaft zeigen Modellrechnungen die deutlichen Wirkungen des Ausbauzustands der Wege auf die Transportkosten und damit auf die Rentabilität der Flächenbewirtschaftung. Es kann überschlägig mit Kosteneinsparungen von ca. 30 Euro pro ha und Jahr gerechnet werden, wobei einem Wegeabschnitt von 1 km Länge eine Fläche von 100 ha zugeordnet wird. Bei einer Ausbaustrecke von 786 km ergibt sich ein Kostenvorteil für den Sektor Landwirtschaft von mindestens 2,3 Mio. Euro pro Jahr. Kostenvorteile für außerlandwirtschaftliche Nutzer können nicht quantifiziert werden und sind hierbei nicht berücksichtigt. ...