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Notimpfung als zusätzliche Maßnahme zur Bekämpfung eines potenziellen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in den Ländern der Europäischen Union

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine jener globalen Tierseuchen, die im Laufe des vergangenen Jahrhunderts die meisten Länder der Welt trafen. Dank konsequenter Bekämpfungsprogramme und Handelsvorschriften trat sie in der Europäischen Union (EU) seit mehreren Jahren nicht mehr auf. Sowohl die vergangenen MKS-Ausbrüche als auch die aktuellen weltweiten Epidemien zeigen jedoch, dass eine Einschleppung der Seuche jederzeit möglich ist und eine erfolgreiche MKS-Bekämpfung nach wie vor eine
Herausforderung darstellt. Dabei ist eine gezielte Krisenplanung von großer Bedeutung. Die Notfallplanung stellt einen wichtigen Bestandteil des in der EU neuerlich implementierten Tiergesundheitsrechts dar und die Notimpfung als zusätzliche
Maßnahme erhält in der Kontrolle von MKS-Ausbrüchen in der aktuellen Gesetzgebung zunehmend Aufmerksamkeit. Es wird allgemein anerkannt, dass die Anwendung einer Notimpfung in bestimmten epidemiologischen Situationen positive Auswirkungen auf die Seuchenausbreitung haben kann. Aufgrund einer Anzahl an vorwiegend ökonomischen Nachteilen, die mit dieser Strategie assoziiert sind, darf sie jedoch nur durchgeführt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Implementierung der Notimpfpolitik bei MKS-Ausbrüchen erfordert eine umfassende Planung und
Koordination aller logistischen und ressourcenbezogenen Aspekte, einschließlich Auswahl und Beschaffung eines geeigneten Impfstoffs. Dabei empfiehlt die EU-Legislative in MKS-Ausbrüchen den Einsatz von inaktivierten MKS-Impfstoffen, die derzeit zu den meist erforschten Impfstoffen im Veterinärbereich zählen und seitens der EU hohe Anforderungen an Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit erfüllen müssen.

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