"Investiver Naturschutz" (7.6) und "Schutz- und Bewirtschaftungskonzepte Naturschutz" (7.1.3) : Bericht im Rahmen der laufenden Bewertung des NRW-Programms Ländlicher Raum 2014 bis 2022

Im Rahmen der Evaluation des NRW-Programms Ländlicher Raum 2014 bis 2022 wurden in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) Fallstudien zu der Fördermaßnahmen „Investiver Naturschutz“ (Teilmaßnahme 7.6) durchgeführt. Aufgrund des engen Zusammenhangs wird auch die Fördermaßnahme Schutz- und Bewirtschaftungskonzepte Naturschutz (Teilmaßnahme 7.1.3) mit behandelt.
Im vorliegenden Bericht werden ausgewählte Projekte hinsichtlich der naturschutzfachlichen Ziele, der Ergebnisse und der erzielten Wirkungen beschrieben. Diese Fallstudien sind Grundlage für die Bewertung der Fördermaßnahme insgesamt.
Ziel der Teilmaßnahme 7.6 ist die Förderung von Projekten zur Umsetzung von Natura 2000 und zur Verbesserung der Lebensgrundlagen für gefährdete Arten sowie die Sicherung und Entwicklung von schützenswerten Biotopen. Mit der Teilmaßnahme 7.1.3 wird die Erstellung von Schutz- und Bewirtschaftungskonzepten und insbesondere die Erarbeitung von Managementplänen für einzelne FFH-Gebiete gefördert. Mit beiden Teilmaßnahmen wird eine Fördermaßnahme der vorhergehenden Förderperiode fortgeführt.
Bei der Teilmaßnahme 7.6 wurden bis März 2023 622 Projekte bewilligt, die mit einer Gesamtzuwendung von 24,3 Mio. Euro gefördert werden sollen. Der mittlere Förderbetrag liegt bei knapp 40.000 Euro. Etwa 14 % der Finanzmittel wurden über Festbetragsfinanzierung verausgabt, 86 % über Anteilsfinanzierung.
Bei der Teilmaßnahme 7.1.3 wurden bis März 2023 insgesamt 30 Vorhaben mit Gesamtzuwendungen in Höhe von ca. 0,8 Mio. Euro bewilligt. Die Größe des Bearbeitungsgebietes beträgt ca. 8.250 ha.
Bei geplanten öffentlichen Ausgaben von 22,9 Mio. Euro (gemeinsames Finanzbudget beider Maßnahmen) können damit die im Verlauf der Förderperiode deutlich reduzierten budgetären Ziele leicht übertroffen werden.
Knapp 53 % der eingesetzten Fördermittel der Maßnahme 7.6 wurden von den Kreisen und den Kommunen verausgabt. Naturschutzvereine und Verbände sowie Stiftungen zogen etwa 26% des Fördervolumens auf sich. Hierbei waren nicht nur die die Landesgeschäftsstellen der landesweiten Naturschutzverbände (BUND, NABU) vertreten, sondern auch lokale Heimat- und sonstige Vereine. Die Biologischen Stationen haben Vorhaben in einem Umfang von ca. 16 % des Fördervolumens umgesetzt.
Die Mittel wurden sehr konzentriert in die Natura-2000-Gebiete und die Kohärenzgebiete (zusammen ca. 80 %) gelenkt. Außerhalb der Natura-2000-Gebiete wurden im Wesentlichen Maßnahmen der Kulturlandschaftspflege umgesetzt (Pflege von Streuobstbeständen, Kopfbaumpflege, Pflege von Alleen und Hecken).
Die Maßnahmenbewertung erfolgte auf der Grundlage der Auswertung der Förderdaten und einer Dokumentenanalyse. Weitere Informationen wurden im Rahmen von sechs Fallstudien erhoben
Die Fallstudien belegen ein sehr breites Wirkungsspektrum der umgesetzten Vorhaben. Positive Wirkungen für die Biodiversität sind in allen untersuchten Fällen zu erwarten. Diese können entweder direkt (Biotopmanagement, Artenschutzmaßnahmen) oder indirekt (Flächenkauf, Kartierung, Managementplanung) erfolgen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Wirkungspfade ist eine zusammenfassende Quantifizierung der Wirkungen der Gesamtmaßnahme nicht möglich.
Auf der Grundlage der Gespräche mit den Zuwendungsempfänger:innen und den dort benannten Problemen mit der verwaltungstechnischen Umsetzung werden Empfehlungen für die weitere Durchführung und Umsetzung der Fördermaßnahme diskutiert. Da das Land diese Fördermaßnahme im Rahmen des GAP-Strategieplans zukünftig nicht mehr anbieten wird, beziehen sich diese Empfehlungen auf die zukünftige Gestaltung der rein landesfinanzierten „Förderrichtlinie Naturschutz“ (FöNa).
Es wird empfohlen, die bisherige ELER-Förderung sowohl hinsichtlich des Finanzbudgets wie auch hinsichtlich der Förderquote unverändert in die FöNa-Förderung zu überführen. Besonders bewährte Modalitäten der ELER-Förderung sollten ebenfalls möglichst unverändert übernommen werden (Festbetragsfinanzierung für Kopfbaumpflege und Streuobst).

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