Chancen für mehr Biodiversität im Ackerbau in der Förderperiode ab 2023?
Ab dem Jahr 2023 beginnt die neue EU-Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mit einer veränderten Architektur für die Erreichung umweltbezogener Ziele (Abb. 1). Es stellt sich die Frage, welche Konsequenzen dies für die Umsetzung von F.R.A.N.Z.-Maßnahmen hat. Neben ihrer klassischen Etablierung als Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Rahmen der Regelförderung ergeben sich neue Optionen zur Umsetzung, die im Folgenden diskutiert werden.
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