Bisherige Rahmenbedingungen und Potentiale für die Umsetzung von F.R.A.N.Z.-Massnahmen
Die Bundesländer bieten zur Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft vielfältige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) v. a. über die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR) an. Diese Maßnahmen können zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Schutzgebietskulissen beitragen (u. a. Hot-Spot-Regionen) und dort z. B. der Gefahr der Nutzungsaufgabe entgegenwirken. In der artenärmeren Normallandschaft (BfN & vTI 2012) können z. B. über AUKM neue Habitate geschaffen werden bzw. verbliebene Biotop- und Randstrukturen vernetzt werden. Dies kann zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen einzelner Zielarten der Fauna und Flora beitragen. Der Umfang der AUKM war bis 2022 v. a. aufgrund von Budgetrestriktionen in den Bundesländern zu gering, um die naturschutzfachlich notwendigen Flächenumfänge zu erreichen.
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