F.R.A.N.Z. im Kontext der Klima- und Umweltarchitektur der GAP ab 2023 : F.R.A.N.Z.-Bericht

Im Januar 2021 erschien der Bericht „Optionen für mehr Biodiversität in der Agrarlandschaft – Erkenntnisse aus dem F.R.A.N.Z.-Projekt“ (Reiter, 2021), der auf Joormann und Schmidt (2017) aufbaute. Basierend auf einer Befragung von Landwirt:innen identifizierten Joormann und Schmidt Hemmnisse, die gegen eine Teilnahme an flächengebundenen Biodiversitätsmaßnahmen sprechen. Laut der Autor:innen begründeten sich die Teilnahmehemmnisse u. a. in der Ausgestaltung des europäischen Förderrechts sowie in der deutschen Umsetzung von Agrarumweltmaßnahmen. Der aufbauende Bericht aus 2021 zeigte Handlungsoptionen auf, die es erlauben, den vorgenannten Teilnahmehemmnissen entgegenzuwirken, erste Best-Case-Beispiele wurden dokumentiert.
Budde-von Beust et al. (2019) untersuchten, inwieweit eine Förderung der F.R.A.N.Z.-Maßnahmen im Rahmen der GAP 2014–2022 möglich ist. Mit Beginn der neuen Förderperiode (2023–2027) wird die Klima- und Umweltarchitektur der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) neugestaltet. Sie umfasst die erweiterte Konditionalität, das neue Instrument der Ökoregelung sowie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM). 
Ziel des vorliegenden Berichts ist es, die Klima- und Umweltarchitektur mit ihren Kernelementen vorzustellen, ihre Wechselwirkungen aufzuzeigen und eine Einordnung der F.R.A.N.Z.-Maßnahmen in den neuen Förderkontext vorzunehmen.

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