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Der GAP-Reformprozess für die Zeit nach 2020 aus interinstitutioneller Sicht

Die vom Europäischen Parlament beauftragte Studie beleuchtet die interinstitutionellen Dynamiken (Rat-Europäisches Parlament-Kommission) der Entscheidungsfindung der GAP-Reform für die Zeit nach 2020. • Das Europäische Parlament konnte in die Verhandlungen der GAP nach 2020 die soziale Konditionalität, die Verwendung eines Mindestanteils der Finanzmittel für Direktzahlungen für Öko-Regelungen bzw. die für die Mitgliedstaaten nun obligatorische Umverteilungsprämie einbringen. • Es war dem Europäischen Parlament nicht möglich, seine Standpunkte zu verschiedenen GAP-Elementen (z. B. Kappung, Umschichtung zwischen den Säulen) im Trilog erneut zu diskutieren, da diese Elemente schon vorher mit dem mehrjährigen Finanzrahmen vom Europäischen Rat festgezurrt worden waren. • Auf interinstitutioneller Ebene beeinträchtigten die COVID-19-Beschränkungen die Führung der GAP-Verhandlungen erheblich. • Auf intrainstitutioneller Ebene waren über weite Strecken des GAP-Reformprozesses Zuständigkeitsproblematiken und politische Differenzen zwischen dem AGRI-Ausschuss und dem ENVI-Ausschuss festzustellen.

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