Einladung: Festakt "20 Jahre Tierschutz im Grundgesetz"

Vor 20 Jahren wurde der Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen und dem ethischen Tierschutz Verfassungsrang verliehen. Damit ist der Staat verpflichtet, dem hohen Stellenwert des Tierschutzes bei der Abwägung mit anderen Verfassungsgütern gerecht zu werden.

Keynotes: Bewertung des Staatsziels Tierschutz:

  • Prof. Dr. Dr. h.c. Anne Peters (Direktorin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg)
  • Prof. Dr. Dr. Michael Erhard (Leiter des Lehrstuhls für Tierschutz, Verhaltenskunde, Tierhygiene und Tierhaltung an der Ludwig-Maximilians-Universität in München)
  • Prof. Dr. Lars Schrader (Leiter des Instituts für Tierschutz und Tierhaltung des Friedrich-Loeffler-Instituts)

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