Flüchtlingshilfe : Leichterte Verfahren für Haustiere von Ukraine-Flüchtlingen
Viele Geflüchtete brächten ihre Haustiere wie Hunde und Katzen, aber auch Nager und Vögel mit. Grundsätzlich gelten dafür strenge tierseuchenrechtliche Bestimmungen, um beispielsweise Tollwutinfektionen auszuschließen. Wegen der besonderen Krisensituation hätten sich die Länder aber in Abstimmung mit dem Friedrich-Loeffler-Institut auf ein erleichtertes Verfahren geeinigt. So müssten Flüchtlinge, die eine Unterkunft erhalten hätten, ihre Tiere bei den kommunalen Veterinärbehörden melden, um eine amtliche Beobachtung zu gewährleisten.
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