Das Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union : Teil 3 : Strategiewechsel bei der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit

Mit dem neuen EU-Recht wird ein Strategiewechsel bei der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit (BT) – neue Bezeichnung „Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1–24)“ (BTV) – vollzogen. Die EU-Mitgliedstaaten sind bei einem Ausbruch der Infektion mit BTV nicht mehr zur sofortigen Tilgung der Seuche verpflichtet, sondern können selbst darüber entscheiden, ob sie zur Tilgung der Seuche ein Tilgungsprogramm mit dem Ziel der Gewährung des Status „frei von einer Infektion mit BTV“ durch die EU-Kommission durchführen wollen. Dieser Status ist mit Handelsvorteilen verbunden. Wegen der vektorgebundenen Übertragung der Seuche sind Tilgung und Statusvergabe nur auf Ebene von Gebieten möglich. Die Verbringungsregelungen sind weiterhin komplex. Die EU-Kommission gewährt den Status „frei von einer Infektion mit BTV“ direkt denjenigen EU-Mitgliedstaaten bzw. Gebieten (Zonen), die vor Anwendungsbeginn des neuen EU-Rechts nicht unter Restriktionen wegen der Blauzungenkrankheit standen. In Deutschland haben 14 Bundesländer bzw. Zonen diesen Status bereits erhalten oder werden in Kürze offiziell gelistet werden. Aufgrund der amtlichen Feststellungen vereinzelter Infektionen mit BTV bei Rindern in Rheinland-Pfalz und im Saarland innerhalb der letzten 2 Jahre ist der Status für diese beiden Bundesländer sowie für die verbliebenen nicht BTV-freien Gebiete in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen nur über ein Tilgungsprogramm zu erreichen.

Dateien

Zitieren

Zitierform:
Zitierform konnte nicht geladen werden.

Zugriffsstatistik

Gesamt:
Volltextzugriffe:
Metadatenansicht:
12 Monate:
Volltextzugriffe:
Metadatenansicht:

Rechte

Nutzung und Vervielfältigung:
Alle Rechte vorbehalten