Das Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union : Teil 2 : Neue Regelungen zur Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD)

Mit dem neuen EU-Tiergesundheitsrecht wird die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) erstmalig auf EU-Ebene umfassend geregelt. Die Regelungen betreffen die optionale Tilgung der BVD und beinhalten die Voraussetzungen für die Gewährung und Aufrechter‧haltung des Status „frei von BVD“ und die Anforderungen für die Verbringung von Rindern. Alle Bundesländer haben bei der EU-Kommission bereits Anträge zur Gewährung des Status „frei von BVD“ oder zur Genehmigung von „BVD-Tilgungsprogrammen“ gestellt, um den damit verbundenen Außenschutz schnellstmöglich zu erhalten. Die Herausforderungen und Chancen, die das neue EU-Recht bei der BVD-Bekämpfung mit sich bringt, werden hier beleuchtet.

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