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Politikfolgenabschätzung zu den Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung

Das von Bundesministerin Klöckner eingesetzte Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung(KNW) unter Leitung von Bundesminister a.D. Jochen Borchert hat im Februar 2020 weitreichende Empfehlungen zur Transformation der Nutztierhaltung vorgelegt. Ziel der KNW-Empfehlungen ist es, schrittweise alle tierhaltenden Betriebe in Deutschland auf ein hohes Tierwohlniveau zu bringen, das deutlich oberhalb des bisherigen gesetzlichen Standards liegt. Hierzu werden drei Tierwohlstufen definiert. Ab 2040 sollen alle Nutztiere mindestens in der Stufe 2 gehalten werden. Sie bekommen dann wesentlich mehr Platz, eine strukturierte Haltungsumgebung, intensivere Tierbetreuung und Kontakt zum Außenklima (im Stall oder in einem befestigten Auslauf). Das erfordert in den meisten Betrieben bauliche Änderungen an der Stallhülle oder Stallneubauten, außerdem einen höheren Arbeitseinsatz. Betrieben, die diesen Schritt (noch) nicht gehen können oder wollen, wird die Tierwohlstufe 1 angeboten, die innerhalb der bestehenden Ställe eine gewisse Verbesserung der Situation ermöglicht (vor allem: mehr Platz, Beschäftigungsmaterial). Die landwirtschaftlichen Betriebe sollen durch Investitionsförderung, Tierwohlprämienund eine staatliche Produktkennzeichnung wirtschaftlich in die Lage versetzt werden, ihre Tierhaltung auf diese neuen Ziele auszurichten. Außerdem wird angestrebt, die für alle Tierhaltungen verpflichtenden Standards im Ordnungsrecht2030 auf Stufe 1 und 2040 auf Stufe 2 anzuheben. Die vorliegende Politikfolgenabschätzung hat das Ziel, die tierwohlbedingten Mehrkosten, den Fördermittelbedarf und die wirtschaftlichen Folgen einer Umsetzung der KNW-Vorschläge abzuschätzen. Hierzu wird ein modular aufgebauter Analyserahmen entwickelt, mit dem in Folgeaufträgen schnell und transparent untersucht werden kann, wie sich eine Veränderung von Einzelkomponenten der KNW-Vorschläge auf das Gesamtergebnis auswirkt. Solche Folgeaufträge sind zu erwarten, denn aktuell sind wichtige Eckwerte der Nutztierstrategie noch nicht abschließend geklärt, sodass die vorliegende Folgenabschätzung nur ein Zwischenergebnis liefern kann. Offene Fragen gibt es vor allem zur endgültigen Spezifikation der Kriterien (nach Tierarten und Tierwohlstufen), zu den bau- und umweltrechtlichen Regelungen insbesondere für Offenställe, zur Höhe der Investitionsförderung und zu den Vertragsmodalitäten für die Tierwohlprämie (Fristigkeit, Prämienhöhe mit/ohne Verschärfung des Ordnungsrechts). Legehennen und Puten konnten in der vorliegenden Folgenabschätzung noch nicht einbezogen werden, da für diese Tierarten noch keine Spezifikationen von Kriterien zur Ausgestaltung der Tierwohlstufen vorliegen.

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