Möglichkeiten für eine Einbeziehung der Landwirtschaft in die CO2-Bepreisung

Das Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 schreibt auch für die Landwirtschaft und die Landnutzung verbindliche, nationale Klimaschutzziele bis zum Jahr 2030 vor. In den Bereichen Wärme und Verkehr wird ab dem Jahr 2021 eine CO2-Bepreisung eingeführt. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die Quellen landwirtschaftlicher Emissionen, beschreiben die klimapolitischen Minderungsziele und diskutieren, ob und wie auch die Landwirtschaft in ein System der CO2-Bepreisung einbezogen werden könnte.

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