Verschiebung der Entscheidung über die mögliche Aufnahme bestimmter Wirkstoffe der ersten Stufe des Arbeitsprogramms zur Prüfung „alter" Wirkstoffe gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG des Rates : 68. Mitteilung zur EU-Wirkstoffprüfung (Pflanzenschutzmittel) - W 68
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