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Wildschäden im urbanen Bereich - Schadbilder und Hinweise über Schutzmaßnahmen

GND
1058982923
Zugehörigkeit
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Institut für Pflanzenschutz im Forst
Berendes, Karl-Heinz;
GND
1059386364
Zugehörigkeit
Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Institut für Nematologie und Wirbeltierkunde
Pelz, Hans-Joachim

Wildschäden treten nicht nur in land-, forstwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturen auf, sondern auch im urbanen Grün wie in Park- und Freidhofsanlagen. Ein Anspruch auf Ersatz von durch Wildtiere angerichtete Schäden besteht außerhalb von Jagdflächen - insbesondere in so genannten "befriedeten Gebiete" wie zum Beispiel Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Fiedhöfen oder Gärten nicht. Hier ist im Allgemeinen aus Sicherheitsgründen eine Jagdausübung untersagt. Für die Sicherung von Grundstücken oder Gebäuden muss der Eigentümer selbst Sorge tragen. In Ausnahmefällen kann die Jagdbehörde auf Antrag des Grundstückseigentümers allerdings eine beschränkte Jagdausübung durch ausgewählte Jäger genehmigen.

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