Blauzungenkrankheit: Erleichterungen für Landwirte

Beim Verbringen von Kälbern innerhalb Deutschlands gibt es Änderungen. Das Landratsamt informiert. Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz konnte in intensiven Gesprächen mit den anderen Bundesländern und in enger Abstimmung mit dem Friedrich-Löffler-Institut (FLI) erreichen, dass die seit dem 18. Mai 2019 geltenden innerstaatlichen Verbringungsregelungen für ungeimpfte Kälber von Muttertieren, die während der Trächtigkeit geimpft wurden, kurzfristig angepasst werden.

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