Agrarpolitik

Traditionell ist die Agrarpolitik „der Teilbereich der allgemeinen Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, der schwerpunktmäßig auf die Landwirtschaft und die mit ihr verbundenen Wirtschaftsbereiche und Bevölkerungsgruppen“ (Henrichsmeyer und Witzke 1991, S. 13) und in jüngerer Zeit auch über die Landwirtschaft hinaus auf die Entwicklung ländlicher Räume ausgerichtet ist. Wichtige Teilbereiche der Agrarpolitik sind die Markt-, Preis- und Einkommenspolitik, die Agrarstrukturpolitik, die Agrarumweltpolitik, die ländliche Entwicklungspolitik, die Agrarsozialpolitik und die landwirtschaftliche Bodenmarktpolitik. Die Agrarpolitik in Deutschland wird – außer der Agrarsozialpolitik und der landwirtschaftlichen Bodenmarktpolitik – wesentlich durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union bestimmt.

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