Der Wirkstoff Glyphosat in der Pflanzenschutzmittel-Zulassung – aktueller Stand

Glyphosat-haltige Produkte weisen eine sehr gute Wirkung gegen einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter in allen Bereichen der Land- und Forstwirtschaft auf. Die Inlandabgabe des Wirkstoffs liegt für Deutschland seit ca. 10 Jahren bei etwa 5.000 t. Dies entspricht in etwa einem Anteil von 1/4 aller Herbizide und 1/6 aller Wirkstoffe. Auf Grundlage der umfassenden toxikologischen Prüfung und Bewertung sind weder schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten bekannt, noch ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Verbraucher zu erwarten. Aus der ökotoxikologischen Prüfung und Bewertung sind unannehmbare direkte Auswirkungen auf den Naturhaushalt nicht zu besorgen. Allerdings sind aufgrund der breiten Nutzung des Wirkstoffs Auswirkungen auf die Biodiversität über indirekte Effekte auf die Nahrungskette nicht völlig auszuschließen. Ziel des BVL als Zulassungsbehörde ist es, unter Beachtung der Ergebnisse der laufenden EU-Bewertung des Wirkstoffes und des bestehenden Rechtsrahmens, eine Beschränkung der Anwendungen des Wirkstoffs auf das unbedingt notwendige Maß zu erreichen und sicherzustellen.

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