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Einbeziehung des Agrarsektors in die CO2-Bepreisung

In diesem Arbeitspapier untersuchen wir, ob eine Einbeziehung des Agrarsektors in die CO2-Bepreisung möglich und sinnvoll wäre. Die CO2-Bepreisung wird in Europa bereits seit Jahren praktiziert. Im EU-Emissionshandelssystem (ETS) werden Emissionen von ca. 12.000 Großanlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie reguliert, außerdem die Emissionen des innereuropäischen Luftverkehrs. Das ETS umfasst damit fast die Hälfte der Treibhausgasemissionen Europas. Die politisch festgelegten Einsparungsziele werden im ETS-Bereich erreicht (wenngleich unter Mitwirkung verschiedener anderer klimapolitischer Instrumente), während sie im non-ETS-Bereich bisher verfehlt werden. Die deutsche Bundesregierung hat nun im Herbst 2019 ein Klimaschutzgesetz vorgelegt, das ein umfangreiches Maßnahmenbündel vorsieht. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört hierbei die Einbeziehung der fossilen Heiz- und Kraftstoffe in den Emissionshandel. Zwar wird hierfür zunächst nur ein Handelssystem auf nationaler Basis vorgesehen, und in der Startphase sollen die CO2-Preise niedrig gehalten werden. Die langfristige Wirkung dieses Systemwechsels kann jedoch erheblich sein: Demnächst werden ca. 85 Prozent der Treibhausgasemissionen Deutschlands in den Emissionshandel einbezogen sein, so dass hier die Emissionsmengen entlang eines einmal beschlossenen Minderungspfades schrittweise reduziert werden können, ohne dass die Politik hierfür ständig neue Beschlüsse erkämpfen muss. Im Emissionshandel fehlen dann neben bestimmten Emissionen aus Industrieprozessen im Wesentlichen noch die Bereiche Landwirtschaft und Landnutzung. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel des vorliegenden Arbeitsberichts, umfassend zu prüfen, ob nicht auch diese Bereiche einbezogen werden könnten. Zunächst zeigen wir auf Basis ökonomischer Theorie und politischer Erfahrung, worin die Vorteile der CO2-Bepreisung im Vergleich zu anderen klimapolitischen Optionen bestehen: (1) Die Emissionsminderungsziele werden entlang des politisch festgelegten Einsparungspfades erreicht. (2) Alle Unternehmen und alle Verbraucher werden über die Preise mit Knappheitssignalen versorgt, so dass auch alle Menschen ständig am „Minderungs- und Innovationswettbewerb“ teilnehmen. (3) Die Emissionsminderungen finden im Endeffekt dort statt, wo sie die geringsten volkswirtschaftlichen Kosten verursachen. (4) Das System basiert auf marktwirtschaftlichen Prin-zipien, ist somit besonders gut anschlussfähig für eine weltweit abgestimmte Klimaschutzpolitik...

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