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Praxistaugliche Tierschutzindikatoren für die betriebliche Eigenkontrolle - ein Vorschlag für die deutsche Milch- und Mastrinderhaltung

Gemäß Tierschutzgesetz (§ 11 Absatz 8) müssen Nutztierhalter seit 2014 im Rahmen einer betrieblichen Eigenkontrolle überprüfen, ob sie ihre Herden tiergerecht halten. Diese betriebliche Eigenkontrolle wird zwar vom Gesetzgeber gefordert, detaillierte Ausführungsbestimmungen gibt es jedoch nicht. Ebenfalls seit 2014 haben sich Wissenschaftler, Berater und Praktiker, koordiniert vom Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL), dieser Thematik angenommen. In zwei Fachgesprächen trugen sie in den Jahren 2014 und 2015 zunächst geeignete Tierschutzindikatoren für bedeutende Tierschutzprobleme in den wichtigsten Produktionsrichtungen der Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung zusammen. Im Jahr 2016 wurden diese ausgewählten Indikatoren als anschauliche Methodenanleitung für die Praxis weiter ausgearbeitet. Ergebnis sind Praxisleitfäden für die ausgewählten Indikatoren mit Steckbriefaufbau, Fototabellen, stabiler Ringbindung im A4-Format und abwaschbaren Seitenoberflächen (KTBL-Tierschutzindikatoren-Leitfäden für Rinder, Geflügel und Schweine). Tierhalter können sich mithilfe dieser Leitfäden regelmäßig einen systematischen Überblick über die Tierwohlsituation in ihrem Betrieb verschaffen. Im laufenden Projekt „Eigenkontrolle Tiergerechtheit“ („EiKoTiGer“, koordiniert vom KTBL) wird die Praxistauglichkeit getestet; zudem wurden bereits Schulungsmaterialien und eine Onlineschulung sowie eine Excel®-basierte Anwendung zur Erhebung der Indikatoren entwickelt. Eine App für Tablet oder Smartphone soll ebenfalls mit Abschluss des Projektes Ende 2020 vorliegen. Weitere Informationen hierzu: http://bit.ly/projekt_eikotiger9.

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