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Fallstudien zum ländlichen Wegebau : Untersuchung im Rahmen der laufenden Bewertung des Landesprogramms Ländlicher Raum (LPLR) des Landes Schleswig-Holstein

Im Rahmen der Evaluation des Landesprogramms Ländlicher Raum Schleswig-Holstein (LPLR) 2014 bis 2020 wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) eine Fallstudie zur Förderung des ländlichen Wegebaus (Teilmaßnahme 7.2) durchgeführt. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse zusammengefasst und bewertet. Der Bericht stützt sich auf die Auswertung von Förderdokumenten und -daten sowie auf ergänzende Fallstudien in acht ausgewählten Gemeinden. Mit Stand Mitte 2019 wurde die Förderung für insgesamt 27 Wegebauvorhaben bewilligt. Der bewilligte Gesamtzuschuss lag zu der Zeit bei 5,26 Mio. Euro an EU-Mitteln. Damit waren etwa 66 % der ursprünglich eingeplanten EU-Mittel gebunden. Bis Ende 2018 betrug die ausgebaute Wegestrecke 25 km. Die mittlere Wegelänge lag bei 1,25 km. Es handelte sich ausschließlich um Ortsteil-Verbindungswege in Asphaltbauweise, die zum überwiegenden Teil geringfügig verbreitert wurden (die mittlere Breite stieg von 3,5 m auf 4,3 m). In einem einzigen Fall wurde eine Beton-Spurbahn in eine Asphaltstrecke umgewandelt. Bei den geförderten Wegebauvorhaben, die im Rahmen der Fallstudie näher betrachtet wurden, handelt es sich um Ortsteil-Verbindungswege. Die mit dem Wegeausbau verbundenen Wirkugen liegen dementsprechend überwiegend im Bereich „Verbesserung der Wohnstandortqualität“, da es sich um Wege handelt, die auch von der Wohnbevölkerung regelmäßig etwa für den Weg zur Arbeit genutzt werden. Eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe ist ebenfalls für alle Wegeabschnitte anzunehmen (schnellere Zufahrt zu Betriebsflä-chen). Eine besondere Bedeutung für die touristische Entwicklung hat der Weg in Waabs, der unter anderem einen Campinglatz an der Ostsee an eine Landesstraße anbindet. Negative Umweltwirkungen waren mit der Umsetzung der genannten Wegebauprojekte nicht verbunden, da ausschließlich Wege auf vorhandener Trasse verstärkt und neu befestigt wurden. Ähnliche Wirkungen werden mit der Erneuerung von Brückenbauwerken erreicht. Da sanierungsbedürftige Brücken zumeist für den Verkehr gesperrt werden müssen, kann durch die Sanierung dieser Brücken ein Umwegeverkehr in erheblichem Umfang eingespart werden. Die Unterstützung durch das LLUR ist im Rahmen der Fallstudien von den befragten Gemeinde-, Amts- und Kreisvertretern durchweg als sehr konstruktiv und hilfreich beschrieben worden. Besondere verwaltungstechnische Hemmnisse bestehen offensichtlich nicht. Spezifische Empfehlungen zur Umsetzung der Förderung bestehen nicht. Aufgrund der hohen Bedeutung funktionsfähiger Wege für die Entwicklung der ländlichen Räume sowie der unzureichenden Finanzausstattung vieler Gemeinden, den bedarfsgerechten Ausbau der Wegeinfrastruktur allein aus eigenen Haushaltsmitteln zu gewährleisten, besteht auch in der kommenden ELER-Förderperiode hoher Bedarf an einer entsprechenden Förderung.

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