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Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014 bis 2020 : Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten (SPB 6B)

Dieser Bericht enthält ausführliche Evaluationsergebnisse zu den Teilmaßnahmen (TM) der Dorfentwicklung (Dorfentwicklungspläne (TM 7.1) und Basisdienstleistungen (TM 7.4)) sowie zu LEADER (TM 19.1 bis TM 19.4). Diese Maßnahmen sind im Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014 bis 2020 (EPLR) im Schwerpunktbereich 6B „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ (SPB 6B) programmiert1. Die Ausführungen belegen die Beantwortung der Bewertungsfrage 17 „In welchem Umfang wurde durch die Interventionen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums die lokale Entwicklung in ländlichen Gebieten gefördert?“ (HMUKLV, 2019a). Die Interventionslogik im SPB 6B basiert auf sich ergänzenden Förderangeboten auf lokaler und regionaler Ebene sowie einem Zusammenwirken von prozessorientierten und investiven Vorhaben. LEADER ist als gebietsbezogener, partizipativer Ansatz mit einem Regionalmanagement (TM 19.4) als Katalysator konzipiert. Die Regionalen Entwicklungskonzepte (REK) der 24 LEADERRegionen setzen regionsspezifische Ziele. Durch die jeweilige Lokale Aktionsgruppe (LAG) werden regionale AkteurInnen und deren Wissen einbezogen. Auf diese Weise soll durch Partizipation und Kooperation ein Zusatznutzen (LEADER-Mehrwert) gegenüber einer Top-Down-Förderung generiert werden. Die Umsetzung der REK erfolgt durch jeweils von der LAG zu beschließende Vorhaben (TM 19.2) und Kooperationsprojekte (TM 19.3). Die genannten 7er-Maßnahmen zielen mit ihren Interventionslogiken auf die Stärkung von Infrastrukturen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Mit der Erstellung von Integrierten kommunalen Entwicklungskonzepten (IKEK) (TM 7.1) finden sich partizipative und konzeptbasierte Ansätze auf kommunaler Ebene wieder. In den ländlichen Räumen Hessens, insbesondere in Nord- und Mittelhessen, ist großer Handlungsbedarf gegeben. Dieser betrifft – neben der wirtschaftlichen Entwicklung – insbesondere die Anpassung der ländlichen Infrastruktur an die geänderten Bedarfe der Daseinsvorsorge infolge des demografischen Wandels. Die SPB 6-Maßnahmen sind geeignet, Teilaspekte der lokalen Entwicklung in ländlichen Räumen zu unterstützen: Begrenzte Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung gehen von der Existenzgründungsförderung im Rahmen von LEADER (TM 19.2 a) und TM 19.2 b)) sowie weiteren Teilmaßnahmen mit möglichen Beschäftigungseffekten (z. B. TM 7.4 Basisdienstleistungen) aus. Das zentrale Problem der Erhaltung der ländlichen Infrastruktur und Daseinsvorsorge – die fehlende Finanzkraft vieler Kommunen – kann der ELER nicht lösen, sondern nur mildern...

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