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Gewässerschutzberatung im PFEIL-Programm Umsetzung in der Beratungskulisse nach Wasserrahmenrichtlinie

Mit Beginn der Förderperiode 2014 bis 2020 wurde das zuvor auf Trinkwassergewinnungsge-biete beschränkte Angebot der Gewässerschutzberatung mit einem gesonderten Beratungs-konzept auf WRRL-Gebiete ausgedehnt. Die Beratungskulisse der WRRL-Beratung umfasst rd. 879.000 ha LN von insgesamt rd. 1.172.000 ha LF für die Beratungskulisse der Gewässerschutzberatung. Für Gewässerschutz-beratung sind insgesamt Ausgaben in Höhe von 74,86 Mio. Euro aus EU- und Landesmitteln für die Förderphase 2014 bis 2020 vorgesehen, davon entfallen jedoch bei deutlich größerer Zielkulisse nur rd. 23 Mio. Euro auf die WRRL-Beratung. Die WRRL-Beratungskulisse ist in elf Beratungsgebiete unterteilt. Das Beratungsangebot ist für landwirtschaftliche oder gartenbaulichen Unternehmen kostenfrei, insofern mindestens 25 % der betrieblichen Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) oder mindestens 10 ha LF in der WRRL-Kulisse liegen Das Beratungsangebot der WRRL-Beratung ist Ergebnis mehrerer Vorläuferprojekte. Im We-sentlichen sind vier Beratungsangebote zu unterscheiden: Die umfassendste Beratung erhalten Modellbetriebe (MB). Ihr Beratungsangebot stellt eine fortlaufende, den gesamten Betrieb und alle Produktionszweige betreffende Beratung dar. Beratungsbasis sind Hoftorbilanzen. Von langjährig beratenen MB werden Hoftorbilanzen als Datenbasis für das Wirkungsmonitoring der WRRL-Beratung herangezogen. Die Beratung für sogenannte Beratungsbetriebe (BB) fußt in Abgrenzung zu den MB auf Nähr-stoffbilanzierungen nach dem Feldstallansatz. Als BB sollen prioritär Unternehmen mit hohem Nährstoffminderungspotential gewonnen werden. Im Gegensatz zu den MB und BB sind Nachfragebetriebe (NB) dadurch gekennzeichnet, dass sich die Beratenen pro aktiv den Kontakt zu den BeraterInnen aufnehmen und nicht umge-kehrt. Vorgaben zum Beratungsumfang und zur Beratungstiefe bestehen nicht. Die Beratungspraxis weist diesbezüglich eine breite Spanne auf. Im Gegensatz zu den vorgenannten Beratungen, die auf die betriebliche Situation des Beratenen ausgerichtet ist, erhalten Informationsbetriebe (IB) keine individuelle Beratung sondern allgemein gefasste Informationsangebote, bspw. durch Infobriefe...

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