Handbuch Tiertransporte : Vollzugshinweise zur Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen ... und zur Tierschutztransportverordnung vom 11.2.2009 : Stand Mai 2019

Das Handbuch Tiertransporte enthält Auslegungshinweise, die einen einheitlichen Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und der nationalen „Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV)“ vom 11.2.2009 (BGBl. I S. 375) sicherstellen sollen. Die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gilt für Transporte von Wirbeltieren, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt werden. Im Erwägungsgrund Nr. 12 dieser Verordnung wird erläutert, dass sich der Transport zu kommerziellen Zwecken nicht auf Fälle beschränkt, in denen unmittelbar ein Austausch von Geld, Gütern oder Dienstleistungen erfolgt. Er schließt vielmehr auch Fälle ein, in denen direkt oder indirekt ein Gewinn entsteht bzw. angestrebt wird. Als Kriterium für eine „wirtschaftliche Tätigkeit“ kann laut Kommission beispielsweise die steuerliche Veranlagung herangezogen werden. Auch das Vorliegen einer Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes kann im Einzelfall ein Hinweis auf eine wirtschaftliche Tätigkeit sein. Zirkusbetriebe unterliegen nach Auffassung der Kommission allerdings nicht der Verordnung (EG) Nr. 1/20051. Durch die Ausdehnung auf Transporte in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit unterliegen auch Tiertransporte, die früher nicht reglementiert waren, dem Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (z. B. Transporte von Nutztieren durch Landwirte). Der Geltungsbereich der nationalen Tierschutztransportverordnung entspricht im Grundsatz dem in Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 bestimmten Geltungsbereich, bezieht aber darüber hinaus auch den innerstaatlichen Transport von wirbellosen Tieren mit ein und für bestimmte Tiere den nicht gewerblichen Versand. Die nationale Verordnung muss im Zusammenspiel mit der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gelesen werden und kann nicht isoliert betrachtet werden. Um das Handbuch auf dem aktuellen Stand zu halten, ist die regelmäßige Überarbeitung vorgesehen. Die jeweils aktuelle Fassung des Handbuchs Tiertransporte ist in FIS-VL im öffentlichen Ordner der AGT eingestellt.

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